Sammelt sich auch so einiges an Rechnungen und Belege in Deiner Ablage?
Für viele Gründer ist es noch Neuland und für langjährige Unternehmer ist das bereits Alltag: „Papierkram“ erledigen.
- Alle Belege müssen gesammelt werden…
- Nummerieren der Rechnungen nicht vergessen…
- Und zu Guter Letzt - Steuern pünktlich zahlen & dabei die Liquidität im Blick behalten…
Die Digitalisierung ist kein Trend, der kurzfristig aufploppt und wieder in der Versenkung verschwindet! Durch die Digitalisierung Deiner Posteingangs- und Geschäftsunterlagen, kannst Du Deine Kosten senken und Zeit gewinnen für Dein Kerngeschäft! Erspare Dir und Deinem Team Laufwege und gestalte Deinen Ablauf im Betrieb deutlich effizienter.
Je besser Deine Buchhaltungsunterlagen vorbereitet sind, desto schneller und günstiger kann Dein Steuerberater seine Aufgaben erledigen.
Effektive Belegsortierung ➤ So geht´s
Unterteile Deine Belege zunächst in vier Gruppen:
Kundenrechnungen | Eingangsrechnungen | Kontoauszüge | Kassenbelege.
Und nun Stapel für Stapel sortieren:
➤ Rechnungen nach Datum
➤ Kontoauszüge nach Auszugsnummer
Tipp: Sortiere laufend Deine Belege!
Problematisch wird es, wenn Rechnungen, Quittungen oder sogar Kontoauszüge fehlen. Gut, wenn es Dir sofort auffällt, schlecht, wenn Du es so lange vor Dir her geschludert hast und dann die Zeit drängt. Das Ganze kostet unnötig Zeit und kann einem die Nerven rauben.
Du hast keine Lust auf den ganzen Kram: Belegsortierung, einscannen und so weiter?
Denk daran, Belegsammlung im Schuhkarton ist out!
Gib uns Deine Kiste, wir kümmern uns darum.

Wir übernehmen gerne das Einscannen und Anlegen einer Ordnerstruktur für Dich und suchen ein passendes Buchhaltungsprogramm für Dich heraus...
Du bist schon digital unterwegs? Perfekt!
Dann kümmern wir uns um den Rest, erfassen Deine digitalisierten Belege und bereiten alles Nötige für Deinen Steuerberater vor!
Wir orientieren uns an Deinen Zielen und passen unser Outsourcing-Angebot an Deine Unternehmens- oder Projektanforderungen an.
Liebe Grüße
Euer SPIO-Team
* HINWEIS Buchhaltung: Unsere Leistungen umfassen ausschließlich die Verbuchung lfd. Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 3 + 4 StBerG.
Wir bieten ausdrücklich weder Rechts- noch Steuerberatung an. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.